AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
1. Allgemeines:
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge an Anja Helmig Fotodesign.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Aufsichtsvorlagen, digitalisierte Dateien, Videos usw.)
2. Urheberrecht:
1. Das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzessteht dem Fotografen zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, privater Zwecke des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Bilder wird der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,als Urheber -> “Foto: © by Anja Helmig Fotodesign -
anjahelmig.com des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt
nur bei gesonderter Vereinbarung.
3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung:
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen
bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Der
Fotograf darf mind. 5 % überBasiszinssatz nach §1 DÜG bei priv. und 8 % bei gesch. ansetzen, bzw. einfordern, + Mahngebühren + kosten
Mahnbescheid + evtl.kosten Rechtsanwalt.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Eventuell zugesicherte
Abtretungen an Bildrechte bleiben beim Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.
4. Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung:
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet
der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Eine vereinbarte Leistung zwischen Auftraggeber und Fotograf ist in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt
oder Krankheit eine Leistung nicht wahrnehmen können, muss der Auftraggeber einen Leistungsersatz akzeptieren und verzichtet auf
Schadensersatz gegenüber dem Fotografen.
5. Nebenpflichten:
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar:
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, um mehr als 15%
überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern kein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Auftraggebers kann der Fotograf Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung kann dies mit bis zu 75 % des zu erwartenden Auftragswertes berechnet werden,wenn
kein Alternativtermin vereinbart wird. Auftragsabsagen müssen innerhalb von 24h vor dem vereinbartem Termin dem Fotografen bekannt
gegeben werden. Bei wetterbedingtem Ausfall so genannter Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu
zahlen.
4. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten die
Lieferungen als verbindlich angenommen.
7. Datenschutz:
um Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich,
alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Nutzung und Verbreitung:
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur
für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert
zu vergüten.
4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des
Fotografen verändert werden.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
9. Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Vorbehalten wird das Recht, die AGB´s zu ergänzen oder zu ändern.
Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen an.
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